Ihr Vater wird zum Pflegefall und bleibt danach urteilsunfähig? Oder Ihre Mutter verliert aufgrund von Altersschwäche oder Demenz die Urteilsfähigkeit? Wenn zu diesem Zeitpunkt kein Vorsorgeauftrag besteht, übernimmt die KESB (Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden) die Entscheidungsverantwortung. Es sind also nicht die Kinder und Angehörigen, die wie bei einem Todesfall beispielsweise über einen allfälligen Hausverkauf entscheidet, sondern der von der KESB bestimmte Vertreter.
Damit im Falle der Urteilsunfähigkeit im Sinne Ihrer Eltern und Ihrer Familie entschieden werden kann, empfehlen wir Ihnen, dringend mit Ihren Eltern einen Vorsorgeauftrag aufzusetzen. Während die Patientenverfügung Entscheidungen in Bezug auf medizinische Betreuung und Pflege definiert, regelt der Vorsorgeauftrag, wer im Fall einer Urteilsunfähigkeit die Interessen vertreten soll, beispielsweise auch in Bezug auf Vermögen, Wohnen etc.
Der Vorsorgeauftrag muss komplett von Hand geschrieben, datiert und unterzeichnet oder - falls dies nicht möglich ist - notariell beglaubigt sein. Ein gutes Beispiel und ein Vorsorgeauftrag zum Download finden Sie beispielsweise beim Roten Kreuz.
Worauf Sie Ihre Eltern hinweisen können:
Mit dem Vorsorgeauftrag bestimmen sie wer für sie die notwendigen Angelegenheiten bezüglich Personensorge, Vermögenssorge und Rechtsverkehr erledigen kann
Haben Ihre Eltern auch eine Patientenverfügung, soll diese im Vorsorgeauftrag erwähnt und darauf hingewiesen werden, dass diese dem Vorsorgeauftrag vorausgeht
Offen kommunizieren: Ihre Eltern sollen die beauftragte Person und nahe Angehörige informieren und den Inhalt besprechen.
Der Vorsorgeauftrag muss handschriftlich verfasst, unterzeichnet und datiert sein.
Die Behörde wird bei Bedarf später das Original des Vorsorgeauftrags verlangen
Der Vorsorgeauftrag soll an einem gut auffindbaren Ort bewahrt werden und dieser der beauftragten Person bekannt sein.
Ihre Eltern unterstützen die beauftragte Person und Sie damit, indem sie eine Liste mit allen wichtigen Dokumenten erstellen und festhalten, wo diese im Notfall zu finden sind.
Weitere Infos zum Thema Vorsorgeauftrag:
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